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Name | Die gläubigen Hausbesitzer der Pfarrgemeinde leisten einen Zehent an den Pfarrer, meist in Naturalien, später in Geld. Ab ca. 1760 sind die Pernitzer Zehent-Pflichtigen in den Matriken angeführt. |
Datum | 1761 |
Kommentar | n der Frühzeit des Christentums forderten verschiedene Kirchenväter von den Gläubigen die Abgabe eines Zehnten. Erstmals gesichert in der Vita Severini als Christenpflicht erwähnt, wurde er 585 erstmals für das Königreich Burgund im Rahmen der Dritten Synode von Macon eingeführt. Der Zehnt im Mittelalter ist eine auf dem Grund liegende Abgabe in Naturalien, die zunächst direkt an den Pfarrer abzuliefern war, sich aber seit etwa dem Jahr 1000 von der Pfarrorganisation weitgehend getrennt hatte. Aufgrund der geringer gewordenen Sesshaftigkeit der Bevölkerung über längere Zeit hinweg wurde der Zehnt aus praktischen Gründen von einer persönlichen Leistung zu einer an das Grundstück gebundenen Abgabe verwandelt. Dadurch war auch eine Begründung für die spätere Grundstücksteuer und Vermögensteuer gegeben. |
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ID | 1848944 |
Urheber | Pfarre Pernitz |
Besitzer | Schneeberger Helmut |
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